Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wird ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Inklusion gemacht. Doch was bedeutet das konkret für dein Unternehmen?
Warum digitale Barrierefreiheit wichtiger ist als du denkst
Zunächst ein überraschendes Faktum: Fast jeder dritte Mensch in Deutschland profitiert von barrierefreien Angeboten. Dabei geht es längst nicht nur um Menschen mit offensichtlichen Einschränkungen. Auch temporäre Einschränkungen, situationsbedingte Barrieren oder altersbedingte Veränderungen machen deutlich, wie wichtig ein barrierefreier Zugang zu digitalen Angeboten ist.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz zielt primär auf den B2C-Bereich ab. Betroffen sind Unternehmen, die:
/ Produkte oder digitale Dienstleistungen fürVerbraucher:innen anbieten,
/ Websites mit E-Commerce-Funktionen betreiben,
/ Online-Terminbuchungssysteme zur Verfügung stellen.
Während B2B-Angebote nicht explizit von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, gibt es dennoch überzeugende Gründe, Barrierefreiheit auch in diesem Bereich zu implementieren.
Handlungsbedarf erkennen
Um dir eine erste Orientierung zu geben, haben wir einen einfachen Entscheidungsbaum als Orientierungshilfe entwickelt. Dieser hilft dir einzuschätzen, ob dein Unternehmen von dem Gesetz betroffen ist.
Was musst du tun, wenn dein Unternehmen betroffen ist?
Websites mit digitalen Dienstleistungen müssen die Richtlinien des BFSG erfüllen. Unsere Empfehlung: Auch wenn die Norm (EN) 301549 derzeit "nur" die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1-Standards vorschreibt, orientiere dich am besten direkt an den bereits aktualisierten WCAG 2.2-Richtlinien, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Du findest eine vollständige Liste der Kriterien am Ende des Artikels. Dabei gibt es übrigens noch ein paar Grauzonen – beispielsweise bei der Frage, ob ein Kontaktformular bereits als "digitale Dienstleistung" einzustufen ist.
„Wahrnehmbar, bedienbar,
verständlich, robust“
Die vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit umfassen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
/ Wahrnehmbarkeit stellt sicher, dass Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, z. B. durch Textalternativen und anpassbare Medien.
/ Bedienbarkeit bedeutet, dass alle Funktionen mit der Tastatur bedient werden können und genügend Zeit zur Verfügung steht.
/ Verständlichkeit sorgt dafür, dass Inhalte leicht lesbar und vorhersehbar sind, und hilft dabei, Fehler zu vermeiden.
/ Robustheit gewährleistet, dass Inhalte auf verschiedenen Geräten und Plattformen kompatibel bleiben, um eine langfristige Nutzbarkeit sicherzustellen.
Proaktiv handeln statt reaktiv hinterherlaufen
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist die Implementierung von Barrierefreiheit ein wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Digitalisierung - und daher auch für B2B Unternehmen relevant. Sie verbessert nicht nur die Zugänglichkeit deiner digitalen Angebote, sondern bietet noch viele weitere Vorteile:
/ Erhöhe deine Reichweite und verbessere die UX für alle.
/ Eine benutzerfreundliche Website stärkt deine Kundenbindung.
/ Weniger Abbrüche bedeuten mehr Abschlüsse.
/ Zeig, dass du inklusiv, verantwortungsvoll und modern bist.
/ Barrierefreies Design ist oft auch effizienter.
5 Quick-Checks für deine Website-Barrierefreiheit
1. Tastatur-Navigation: Maus weg und nur mit Tab/Enter durch die Website navigieren → Alles erreichbar? Fokus immer sichtbar?
2. Zoom-Test: Browser auf 200% zoomen. → Bleibt alles lesbar und bedienbar?
3. Screenreader-Check: Windows Narrator oder MacVoiceOver aktivieren. → Werden Inhalte verständlich vorgelesen?
4. Kontrast-Check: WAVE Browser Extension nutzen oder Augen zusammenkneifen. → Text gut lesbar? Buttons erkennbar?
5. Content-Check: Überschriften logisch strukturiert? Bilder mit Alt-Texten? Links selbsterklärend? Videos mit Untertiteln?
Tipp: Screenshots von Problemen machen und To-Do-Liste erstellen!
Gut zu wissen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt nächsten Sommer verbindlich und ohne Übergangsfrist in Kraft. Bei Nichteinhaltung kann es zu Abmahnungen und ordentlichen Strafzahlungen kommen. Es ist also kein Kavaliersdelikt, bei dem du es "einfach mal drauf ankommen lassen" solltest.
Nächste Schritte
Unsicher, ob und wie du vom BFSG betroffen bist? Nutze unseren Entscheidungsbaum als erste Orientierung. Für eine detaillierte Analyse deiner spezifischen Situation und konkrete Handlungsempfehlungen stehen wir dir gerne zur Verfügung. Als CAMAO unterstützen wir dich bei der Implementierung der WCAG 2.2-Richtlinien und helfen dir, deine digitalen Angebote zukunftssicher, inklusiv und gemäß der BFSG-Vorgaben zu gestalten.
Orientierungsgespräch: Dein Einstieg in die Barrierefreiheit
Du möchtest schnell und unkompliziert erfahren, was das BFSG für dich bedeutet – und gleichzeitig eine erste Einschätzung deiner Website von Expert:innen bekommen? Dann ist unser Orientierungsgespräch perfekt für dich!
Das erwartet dich in 30 Minuten (via Teams):
/ Einführung: BFSG – Rahmenbedingungen, Anforderungen und die Vorteile für dich und deine Zielkunden
/ Erste Einschätzung: Wie barrierefrei ist deine Website aktuell?
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Weiterführende Links
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549
www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Web ContentAccessibility Guidelines (WCAG) 2.2
www.w3.org